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   OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96   

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https://dejure.org/1997,10885
OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96 (https://dejure.org/1997,10885)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.06.1997 - 4 U 96/96 (https://dejure.org/1997,10885)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juni 1997 - 4 U 96/96 (https://dejure.org/1997,10885)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stellt die Bebaubarkeit eines Grundstückes eine zusicherungsfähige Eigenschaft dar? (IBR 1997, 520)

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 1997, 174
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 151/86

    Zusicherung der sofortigen Bebaubarkeit eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96
    Für ihre Erteilung haftet der Verkäufer nur bei der Übernahme einer besonderen Garantie (BGH NJW 1987, 2513).
  • BGH, 08.05.1987 - V ZR 6/86

    Schadensersatzanspruch wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft -

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96
    Maßgeblich für den Anwendungsbereich der Sachmängelgewährleistung ist damit die Bebaubarkeit nach dem sachlich-rechtlichen Baurecht, insbesondere dem Bauplanungsrecht zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges bzw. des Vertragsabschlusses (BGH NJW-RR 1987, 1158).
  • BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90

    Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Grundsätze des Fehlens oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch die Sonderregelung über die Sachmängelgewährleistung des Verkäufers verdrängt (BGH NJW 1973, 1234; NJW 1986, 2824; NJW 1992, 1384).
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Grundsätze des Fehlens oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch die Sonderregelung über die Sachmängelgewährleistung des Verkäufers verdrängt (BGH NJW 1973, 1234; NJW 1986, 2824; NJW 1992, 1384).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Grundsätze des Fehlens oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch die Sonderregelung über die Sachmängelgewährleistung des Verkäufers verdrängt (BGH NJW 1973, 1234; NJW 1986, 2824; NJW 1992, 1384).
  • BGH, 22.06.1983 - VIII ZR 92/82

    Anforderungen an die Schlüssigkeit des Klagevorbringens - Erwerb eines

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96
    Die in § 1 des notariellen Kaufvertrages enthaltene Formulierung, der Erwerb des Grundbesitzes erfolge zum Zwecke der Bebauung, ist nicht als garantieähnliche, von Kenntnis und Verschulden der Klägerin unabhängige Haftung für die zulässige Bebauung ihres Grundstückes in dem von der Beklagten geplanten Umfang anzusehen (BGH NJW 1983, 2242; ebenso: OLG Hamm NJW-RR 1995, 336).
  • BGH, 15.10.1976 - V ZR 245/74

    Voller Beweis des mündlichen Parteivorbringens durch den Tatbestand des Urteils -

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96
    Die künftige Bebaubarkeit stellt keine Eigenschaft und kein Beschaffenheitsmerkmal des Grundstückes dar (BGH WM 1977, 118).
  • BGH, 17.03.1989 - V ZR 245/87

    Verzicht auf das Wandlungsrecht gegenüber einem von mehreren Verkäufern;

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96
    Die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach öffentlichem Recht stellt eine zusicherungsfähige Eigenschaft i.S. des § 459 Abs. 2 BGB dar und kann Gegenstand einer vertraglichen Beschaffenheitsangabe sein (BGH NJW 1989, 2388).
  • OLG Hamm, 11.07.1994 - 22 U 5/94

    Wann ist die Bebaubarkeit eines Grundstücks zugesichert?

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96
    Die in § 1 des notariellen Kaufvertrages enthaltene Formulierung, der Erwerb des Grundbesitzes erfolge zum Zwecke der Bebauung, ist nicht als garantieähnliche, von Kenntnis und Verschulden der Klägerin unabhängige Haftung für die zulässige Bebauung ihres Grundstückes in dem von der Beklagten geplanten Umfang anzusehen (BGH NJW 1983, 2242; ebenso: OLG Hamm NJW-RR 1995, 336).
  • OLG Celle, 06.12.2001 - 4 U 109/01

    Grundstückskaufvertrag; Gewährleistung ; Bebaubarkeit ; Zusicherung;

    Der erteilte Bauvorbescheid spricht vielmehr für eine grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks (vgl. auch OLGR Celle 1997, 174, 175).

    Zwar stellt die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach öffentlichem Recht eine zusicherungsfähige Eigenschaft i. S. des § 459 Abs. 2 BGB dar, welche Gegenstand einer vertraglichen Beschaffenheitsangabe sein kann (OLGR Celle 1997, 174; BGH NJW-RR 1987, 1158).

    Die Bebaubarkeit eines Grundstücks stellte eine zusicherungsfähige Eigenschaft i. S. des § 459 Abs. 2 BGB dar (OLGR Celle 1997, 174).

    Der Vorrang der Gewährleistungsvorschriften vor den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage besteht insoweit, als es um eine Eigenschaft des Grundstücks zu den nach den Gewährleistungsvorschriften maßgebenden Zeitpunkten geht (OLGR Celle 1997, 174).

  • OLG Brandenburg, 07.08.2008 - 5 U 63/07

    Grundstücksverkauf durch Gemeinde - arglistiges Verschweigen eines Mangels:

    Diese enthält lediglich eine Aussage darüber, als was das Grundstück verkauft werden soll, drückt aber nicht den Willen aus, es solle die Beklagte als Veräußerin für diese Beschaffenheit auch garantieren (OLG Celle, OLGR 1997, 174, OLG Hamm NJW-RR 1995, 336).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2002 - L 10 VS 35/00

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Der vor dem Sozialgericht (SG) Aachen deswegen geführte Rechtsstreit (S 4 U 96/96) wurde im Hinblick auf das vorliegende Verfahren zum Ruhen gebracht.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Akten des SG Aachen S 4 U 96/96 einschließlich der Verwaltungsvorgänge der BG Druck und Papierverarbeitung und die Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

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